Dieselkraftstoff und Heizöl unterscheiden sich vor allem im Preis, aber die Zusammensetzung der beiden Brennstoffe ist gleich. Der gravierende Preisunterschied ist der Energiesteuer zu verdanken, die dem Dieselkraftstoff verteuert. Eine Verwechselung der beiden Energieträger ist aber ausgeschlossen, da der Diesel mit einem Farbstoff versehen wird, welcher diesen einwandfrei identifizierbar macht.
Nun stellt sich aber die Frage, wann man Heizöl zur Verbrennung verwenden darf und wann man Dieselkraftstoff nutzen muss. Nach Maßgabe des Energiesteuergesetzes (EnergieStG) können Stromaggregate als begünstigte Anlagen im Sinne des § 3 EnergieStG mit Heizöl genutzt werden. Zur Verwendung des steuerbegünstigten Brennstoffes wird aber vorrausgesetzt, dass die Anlage während der Verbrennung an ihrem jeweiligen Standort verbleibt und nicht zum Antrieb von Fahrzeugen genutzt wird. Es dürfen nicht nur wie bisher, fest verankerte stationäre Anlage zur Stromerzeugung mit Heizöl betrieben werden, sondern auch mobile, welche aber während der Verfeuerung nicht bewegt werden dürfen.
Eine gesonderte Genehmigung brauch nicht eingeholt zu werden. Ebenso bedarf es keiner Pflicht zur Anzeige bei Verwendung in ortsfesten Anlagen. Sollte ein Stromaggregat zwar dennoch mit Dieselkraftstoff betrieben werden, besteht die Möglichkeit einer nachträglichen Steuerrückzahlung. Die Frist zur Vorlage von sogenannten Entlastungsanträgen endet mit Ablauf des folgendes Kalenderjahres.